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   LAG Niedersachsen, 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12   

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LAG Niedersachsen, 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12 (https://dejure.org/2013,10196)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12 (https://dejure.org/2013,10196)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 2013 - 1 TaBV 142/12 (https://dejure.org/2013,10196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei künftigen und bereits erfolgten Sonderzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Einigungsstelle zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei künftigen und bereits erfolgten Sonderzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsetzung einer Einigungsstelle

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen können nachträglich im Einigungsstellenverfahren verhandelt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2013, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12
    Die Zielsetzung der betrieblichen Lohngerechtigkeit könne noch im Nachhinein erreicht werden, wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.06.1994 - 1 ABR 63/93 - ausgeführt werde.

    Dem Arbeitsgericht ist ferner beizutreten, soweit es darauf hinweist, dass der Arbeitgeber den sogenannten Dotierungsrahmen bestimmt, das heißt die Summe aller Leistungen, die er zur Verfügung stellen will (vgl. dazu BAG ständige Rechtsprechung z. B. 14. Juni 1994, 1 ABR 63/93 = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 45; Richardi/ Thüsing BetrVG 13. Auflage, 2012, § 87 Rn. 768 f., 771; Fitting BetrVG 26. Auflage, 2012, § 87 BetrVG Rn. 443 ff.; erkennendes Gericht, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 TaBV 151/07 zitiert nach Juris Rn. 14 f.).

    Das Arbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang selbst die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - (a. a. O.) angesprochen und sich gegen die dort vertretene Rechtsauffassung, ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG könne bei Zuwendungen auch noch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit getroffen werden (BAG a. a. O. Rn. 18 f.), gewandt.

    Vielmehr hat sich das Verhalten des Arbeitgebers nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und damit auch nach den aus der Beachtung der Mitbestimmungsrechte folgenden Pflichten zu richten" (so Bundesarbeitsgericht vom 14. Juni 1994 a.a.O. Rn. 19).

  • LAG Köln, 14.03.2011 - 5 TaBV 101/10

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle für abgeschlossene

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12
    Die vom Arbeitsgericht hierzu angezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.03.2011 - 5 TaBV 101/10 - sei von der Fallkonstellation eine völlig andere als die hier zu entscheidende.

    Die Entscheidung des LAG Köln vom 14. März 2011 - 5 TaBV 101/10 - steht dem nicht entgegen.

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 TaBV 112/12

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle zur "Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12
    Dies gilt ebenso im umgekehrten Fall, wenn bei einer Rechtsfrage eine gefestigte und abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung, der zufolge dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nicht zusteht, die begehrte Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist (vgl. zuletzt LAG Nds. 19. Dezember 2012, 1 TaBV 112/12; LAG Niedersachsen 12.01.2010, 1 TaBV 73/09 Rn. 23 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 58 jeweils m. w. N.; ebenso ErfK-Koch 13. Auflage ArbGG, 2013, § 98 Rn. 3; GMPM-G/Matthes/Schlewing ArbGG 7. Auflage, 2009, § 98 Rn. 8; Schwab/Weth-Walker ArbGG, 3. Auflage, 2011, § 98 Rn. 37; GK-ArbGG-Schleusener (Stand 2011), ArbGG § 98 Rn. 28; Düwell/Lipke-Lipke, ArbGG, 3. Auflage,2013, § 98 Rn. 17a).
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2010 - 1 TaBV 73/09

    Einigungsstelle zum Abschluss eines Sozialplans bei gehäufter Schließung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12
    Dies gilt ebenso im umgekehrten Fall, wenn bei einer Rechtsfrage eine gefestigte und abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung, der zufolge dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nicht zusteht, die begehrte Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist (vgl. zuletzt LAG Nds. 19. Dezember 2012, 1 TaBV 112/12; LAG Niedersachsen 12.01.2010, 1 TaBV 73/09 Rn. 23 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 58 jeweils m. w. N.; ebenso ErfK-Koch 13. Auflage ArbGG, 2013, § 98 Rn. 3; GMPM-G/Matthes/Schlewing ArbGG 7. Auflage, 2009, § 98 Rn. 8; Schwab/Weth-Walker ArbGG, 3. Auflage, 2011, § 98 Rn. 37; GK-ArbGG-Schleusener (Stand 2011), ArbGG § 98 Rn. 28; Düwell/Lipke-Lipke, ArbGG, 3. Auflage,2013, § 98 Rn. 17a).
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12
    Dem Arbeitsgericht ist ferner beizutreten, soweit es darauf hinweist, dass der Arbeitgeber den sogenannten Dotierungsrahmen bestimmt, das heißt die Summe aller Leistungen, die er zur Verfügung stellen will (vgl. dazu BAG ständige Rechtsprechung z. B. 14. Juni 1994, 1 ABR 63/93 = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 45; Richardi/ Thüsing BetrVG 13. Auflage, 2012, § 87 Rn. 768 f., 771; Fitting BetrVG 26. Auflage, 2012, § 87 BetrVG Rn. 443 ff.; erkennendes Gericht, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 TaBV 151/07 zitiert nach Juris Rn. 14 f.).
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